Auf der Suche nach einem externen Verkehrsleiter?

Sie möchten ein Güterkraftverkehrgewerbe gründen, dann benötigen Sie einen Verkehrsleiter! Dies regelt die Verordnung (EG) 1071/2009. Der Verkehrsleiter muss eine natürliche Person (er darf keine juristische Person sein) und die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leiten. Sollten Sie selbst nicht die fachlichen Vorraussetzungen erfüllen, kann dies auch eine externe Person übernehmen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind!

So muss zwischen dem Unternehmen selbst und der benannten, externen Person ein Vertrag bestehen, der die Aufgaben des Verkehrsleiters beschreibt. Darüber hinaus muss der Verkehrsleiter im Sinne der genannten Verordnung zuverlässig und fachlich geeignet sein. Auf diese Weise hat auch ein Unternehmer, der selbst nicht über die fachliche Eignung verfügt, die Möglichkeit, gewerblichen Güter- oder Personenverkehr zu betreiben.

Die Kernaufgaben des Verkehrsleiters sind:

  • das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge,
  • die Prüfung der Beförderungsverträge und -dokumente
  • die grundlegende Rechnungsführung
  • die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen wie z. B. VO (EG) Nr. 561/2006, VO (EWG) Nr. 3821/85, Fahrpersonalgesetz, Fahrpersonalverordnung, StVO, StVZO, Gefahrgutvorschriften, GüKG.
  • die Prüfung der Sicherheitsverfahren
  • Technischer Zustand der Fahrzeuge, Kontrolle der Fahrzeugwartung und -instandhaltung

Der Verkehrsleiter kann diese Aufgaben auch deligieren, trägt aber weiterhin die Verantwortung. Eine regelmäßige Überprüfung der eingesetzten Mitarbeiter und deren Kontrolle ist daher notwendig. Dabei wird überprüft, ob die Aufgaben ordnungsgemäß und im Sinne der Vorschriften ausgeführt wurden.

Sprechen Sie mich gerne an! Gemeinsam finden wir eine Lösung für Sie!